Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich nieder zu legen.

1.2. Ergänzend zu den nachstehenden Bedingungen gelten im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse die COFREUROP-Bedingungen, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Die nachstehenden Bedingungen gehen in jedem Fall vor. Die COFREUROP-Bedingungen können Sie selbstverständlich bei uns anfordern.

  1. Angebote – Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote und Preisangaben sind frei bleibend. Alle Preise sind Tagespreise, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

2.2. Unsere Lieferscheine gelten als Auftragsbestätigung.

2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer.

  1. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise verstehen sich ab Lager oder Verkaufsfahrzeug und sind zahlbar netto Kasse, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7 %, ohne jeden Abzug bei Erhalt der Rechnung. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3.2. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Abänderung.

3.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.4. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen.

3.5. Falls nichts anderes vereinbart ist, haben wir mit Abschluss des Kaufvertrages Anspruch auf sofortige Zahlung des Rechnungsvertrages ohne Abzug. Sie kann verlangen, dass vor Auslieferung der Ware gezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird.

3.6. Im Falle, dass eine Zahlung bei SEPA-Einzug zurückgeht, sind wir berechtigt, die von der Bank einbehaltene Entgelt für die Rücklastschrift +  Säumniszuschlag zu berechnen.

  1. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Alle Lieferungen erfolgen nur ab Lager. Versendung an den Käufer erfolgt nur auf dessen Gefahr und Kosten. Die Verpackung und der Versand erfolgen nach unserem Ermessen, jedoch ohne Verantwortung.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wegen von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

4.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

  1. Verpackung

7.1. Die von uns zur Verfügung gestellte Mehrwegverpackung und das Transportmaterial bleiben unser Eigentum, sofern es sich nicht um Eigentum Dritter handelt. In diesem Fall gelten darüber hinaus die jeweiligen Sonderbedingungen für die Nutzung in der jeweiligen gültigen Fassung.

7.2. Alle Arten von Mehrwegverpackungen und Transportmaterial werden dem Käufer gegen Berechnung eines Pfandgeldes und einer Benutzungsgebühr überlassen. Der Käufer hat die Ihm überlassene Mehrwegverpackung in einwandfreien Zustand und fristgerecht zurückzugeben.

7.3. Der Käufer trägt nach Gefahrenübergang das Verlustrisiko für die Mehrwegverpackung. Geht die Mehrwegverpackung aus einem wie auch immer gearteten Grund unter, so sind wir nicht verpflichtet, das dafür bezahlte Pfandgeld zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe der Mehrwegverpackung in beschädigten oder unbrauchbaren Zustand oder verspätet, so sind wir wahlweise berechtigt, Schadenersatz oder eine besondere Benutzungsgebühr zu verlangen oder die Rücknahme unter Verfall des Pfandgeldes zu verweigern. Bei Rücklieferung von Mehrwegverpackungen werden Pfandbeträge nur gutgeschrieben, wenn soweit das Verpackungsmaterial von uns entliehen und Pfandbeträge hinterlegt wurden.

  1. Mängel

8.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Frisches Obst und Gemüse muss sofort bei der Anlieferung auf Mängel untersucht werden.

8.2. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Dies gilt auch für Bruch und Fehlmengen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.3. Retouren auf Grund von Mängeln, können nur dann erfolgen, wenn der Käufer uns die Möglichkeit gibt, die Ware schnellst möglich zurückzuholen, spätestens am nächsten Tag, ansonsten kann keine Gutschrift erfolgen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

8.4. Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu.

7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet nach Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

  1. Haftung

Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Höhe des Warenwerts beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Gerichtsstand I Schlussbestimmungen

10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung

10.2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.